Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 14. Januar das „Gesetz über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin“ beschlossen. Die Vorlage stammt von der Justizverwaltung und wurde im Abgeordnetenhaus mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen noch verbessert. Nachfolgend die Gemeinsame Presseerklärung der rot-rot-grünen Rechtspolitiker:in.
Mit dem Justizgesetz holen wir die Gesetze und Verordnungen zur Berliner Justiz dorthin, wo sie hingehören: ins 21. Jahrhundert. Bisher befanden sich zur Justizorganisation teilweise noch preußische Altbestände im Landesrecht, die aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß sind. Rund 350 Vorschriften, die zum Teil veraltet, ohne Anwendungsbereich oder nicht (mehr) sinnvoll sind, wurden gestrichen. Dafür wurde ein zentrales Gesetz mit nur 68 Vorschriften geschaffen, in dem sämtliche Gerichtsbarkeiten einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Regelung finden. Zentrale Neuregelungen sind u.a. die Rechtsgrundlage für das Funkzellenabfragen-Transparenzsystem sowie die Selbstanzeige bei Besorgnis der Befangenheit im Amt der Staatsanwaltschaft. (mehr …)